Die Übertragung von Nutzungsrechten ist eine wichtige Vereinbarung zwischen dir als Auftraggebenden und mir als Designerin. Dir wird die Erlaubnis erteilt, die entworfenen Werke in einem Umfang zu nutzen, den wir vorher festgelegt haben. Die Erlaubnis zu erteilen und Nutzungsrechte zu übertragen, ist immer ein geltendes Recht eines Urhebers. Dieses Nutzungsrecht und das Urheberrecht sind gemeinsam im Urheberrechtsgesetz in § 31 geregelt.
Nutzungsrecht erklärt anhand eines Logobeispiels
Das Logo ist für dein Unternehmen von großer Bedeutung. Es ist dein Aushängeschild, deine Markenidentität. Damit du dein Logo effektiv nutzen kannst, sollten vor dem Projektstart die Nutzungsrechte geklärt sein.
Das Urheberrecht für das gestaltete Logo liegt immer bei der Person, die es erschaffen hat. Dieses Recht kann dem Designschaffenden nicht genommen werden – es ist unverkäuflich.
Der Designschaffende räumt dem Unternehmen nach Beendigung des Projektes jedoch die erforderlichen Nutzungsrechte ein. Nun darf das Logo für die Zwecke des Unternehmens genutzt werden (z.B. Printmedien, Social Media, Werbung).
Nutzungsart: einfach (Logo darf vom Designer weiterverkauft werden) oder ausschließlich (Logo wird künftig nur vom Auftraggebenden genutzt)
Nutzungsdauer: über 1 Jahr, 5 Jahre, 10 Jahre oder unbegrenzt
Nutzungsgebiet: räumliche Beschränkungen in regional, national, europaweit, weltweit
Nutzungsumfang: z. B. Auflage eines Magazins, Zugriffszahlen auf eine Website wird gemessen in gering, mittel, groß, umfangreich
Um die Nutzungsrechte zu berechnen, wird die Höhe dieser vier Komponenten festgelegt (siehe Tabelle) und mit einem für die Nutzung relevanten Faktor versehen (Nutzungsfaktor = NF). Der Gesamtnutzungsfaktor kann also von 0,5 für die minimale bis 6,0 für die maximale Nutzung jeden Wert erreichen (empfohlen von der Allianz deutscher Designer (AGD) e.V.).
Minimale Nutzung:
Nutzungsart: einfach 0,2
+ Nutzungsgebiet: regional 0,1
+ Nutzungsdauer: 1 Jahr 0,1
+ Nutzungsumfang: gering 0,1
= NF 0,5
Maximale Nutzung:
Nutzungsart: ausschließlich 1,0
+ Nutzungsgebiet: weltweit 2,5
+ Nutzungsdauer: unbegrenzt 1,5
+ Nutzungsumfang: umfangreich 1,0
= NF 6,0
Berechnet werden die Kosten für den Erwerb der Nutzungsrechte dann mit der Formel:
Entwurfsvergütung + Nutzungsvergütung (Entwurfsvergütung x Nutzungsfaktor) = Gesamtvergütung
Beispiel:
Wenn du also für die Erstellung deines Logos 1000 Euro bezahlst (Entwurfsvergütung) und ein Nutzungsfaktor von 0,5 ausgemacht wurde, kostet dein Logo inklusive des Nutzungsrechts:
1000 Euro + (1000 Euro x NF 0,5) = 1500 Euro
Wie hoch die Nutzungsrechte für ein Logo oder Design tatsächlich sind, können Designschaffende selbst entscheiden. Die AGD gibt hier nur einen Leitfaden.
*Allianz deutscher Designer (AGD) e.V.
Die Kosten der Nutzungsrechte kannst du auch bequem in monatlichen Raten bezahlen, wenn der Gesamtbetrag für eine Einmalzahlung über deinem Budget ist.
Lass uns drüber sprechen – so kompliziert, wie es scheint, ist es nicht.
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